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Finanzwerk38

Feuerwehr & Atemschutz

Für die, die reingehen, wenn andere rauslaufen.

Berufsunfähigkeitsschutz für Feuerwehrleute und Atemschutzgeräteträger, mit Blick auf die Tauglichkeit nach G26.3. Damit du abgesichert bist, wenn der Einsatz nicht mehr geht.

Feuerwehrhelm und Atemschutzgerät auf einer Holzbank in einer Feuerwache
Das Risiko

Wenn die Tauglichkeit wegfällt.

Wer die Untersuchung nach G26.3 nicht mehr besteht, darf keinen schweren Atemschutz mehr tragen. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht dann oft nicht aus, denn sie leistet in der Regel erst, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.

Gut zu wissen

G26.3 nicht bestanden heißt nicht automatisch berufsunfähig.

Genau hier liegt die Lücke vieler Verträge. Wir zeigen dir, welche Tarife leisten, wenn die Atemschutztauglichkeit wegfällt, und welche nicht.

Worauf es ankommt

Schutz, der zum Einsatz passt.

01

Atemschutz-Klausel

Einige Tarife leisten bereits, wenn du die G26.3 nicht mehr bestehst. Wir wissen, welche das sind und was im Kleingedruckten steht.

02

Dienstunfähigkeit

Für verbeamtete Feuerwehrleute zählt die Dienstunfähigkeit. Wir achten darauf, dass die Klausel zu deiner Laufbahn passt.

03

Ehrenamt

Auch im Ehrenamt trägst du Verantwortung. Wir prüfen, wie Tätigkeit und Risiko richtig angegeben und abgesichert werden.

04

Unabhängiger Vergleich

Wir vergleichen spezielle Tarife vieler Versicherer und erklären dir die Unterschiede in klaren Worten.

So arbeiten wir

In drei Schritten zum Schutz.

01

Kennenlernen

Wir sprechen über deinen Dienst, deine Funktion und deine Ziele.

02

Vergleichen

Wir prüfen Tarife mit Blick auf Atemschutz und Dienstunfähigkeit.

03

Absichern

Wir begleiten den Antrag sorgfältig und bleiben auch später für dich da.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten gern.

G26.3 ist der arbeitsmedizinische Grundsatz für die Untersuchung von Atemschutzgeräteträgern mit schweren Geräten, etwa im Innenangriff. Wer sie nicht besteht, darf diesen Atemschutz nicht mehr tragen.

Oft nicht. Eine normale BU leistet meist erst, wenn du deinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst. Der Verlust der Atemschutztauglichkeit allein erfüllt das häufig nicht.

Die Unfallkasse leistet bei Unfällen und Berufskrankheiten im Einsatz oder Dienst. Krankheiten und Unfälle in der Freizeit sind nicht abgedeckt. Genau diese Lücke schließt eine private Absicherung.

Ja. Gerade im Ehrenamt ist die Absicherung oft lückenhaft. Wir schauen gemeinsam, was in deinem Fall sinnvoll ist.

Du schützt andere. Wir schützen dich.

Lass uns prüfen, wie gut du heute abgesichert bist. Ehrlich, unabhängig und auf Augenhöhe.